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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2009 1. Geltungsbereich 2. Lieferungen
und Leistungen 2.1.
Die Angebote der SOFTWORLD sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
Rechnung, spätestens durch Auslieferung der Vertragsprodukte zustande. 2.2.
SOFTWORLD ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, daß der
Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3.
SOFTWORLD ist berechtigt, geänderte oder angepaßte Vertragsprodukte zu
liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird
und der Kunde nicht nachweist, daß die Änderung für Ihn unzumutbar ist. 2.4.
Gegenüber Unternehmern und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 I BGB behält
sich SOFTWORLD ausdrücklich das
Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung
vor. 2.5.
Vereinbarte Liefertermine
gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird. 2.6.
Die Liefertermine gelten nur
als annähernd vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei SOFTWORLD oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder
Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder
Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin
entsprechend auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der SOFTWORLD schriftlich eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat. 2.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist die SOFTWORLD berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen
Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle
Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf
den Gefahrenübergang. 3. Widerrufsbelehrung,
Stornierung und Verschiebung der Liefertermine 3.1. Werden
vom Kunden getätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die SOFTWORLD die Erfüllung verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann SOFTWORLD wahlweise pauschal 25% des
vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen Schaden fordern. Falls
der Kunde Verbraucher ist, ist ihm der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die vorstehende
Pauschale ist. 3.2.
Die Vereinbarung über die
Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der
Annahme hat die SOFTWORLD zusätzlich
zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu
bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. 3.3.
Widerrufsbelehrung: Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Ware. Der Widerruf ist zu richten an: SOFTWORLD
GmbH, Gmunder Str. 35, 81379 München. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei
Verträgen zur Lieferung von Waren, die SOFTWORLD
aufgrund der Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten waren
oder bei Verträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten
Datenträger entsiegelt worden sind. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogen-en Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder
teilweise in versch-lechtertem Zustand zurückgewähren kann, muß der Kunde der
SOFTWORLD insoweit Wertersatz
leisten. Bei der Über-lassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann
der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die
Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversand-fähige Sachen sind auf Gefahr der SOFTWORLD zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurück-zusendenen Sache einen Betrag von EUR 40,- nicht
übersteigt. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung
oder der Sache, für SOFTWORLD mit deren
Empfang. 4. Gefahrübergang, Installation 4.1
Die Gefahr geht mit der
Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere
Personen, die von SOFTWORLD benannt
sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an
den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der
Versand ohne Verschulden der SOFTWORLD verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Diese Bestimmungen gelten auch für
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung. Ist
der Kunde Endverbraucher, so gelten anstelle der vorstehenden Bestimmungen
die gesetzlichen Regelungen mit der Folge, dass die Gefahr erst mit Übergabe
der verkauften Ware an den Kunden übergeht. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 4.2 Sofern
eine Installation durch die SOFTWORLD
vereinbart ist, hat der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefertag die
räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und
Anschlußvoraussetzungen zu schaffen, die die SOFTWORLD in die Lage zu versetzen, die Betriebsbereitschaft
herbeizuführen. Über Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen hat sich der
Kunde im Falle von Unklarheiten bei der SOFTWORLD
zu informieren; über eventuelle
Änderungen oder Ergänzungen wird SOFTWORLD
den Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der SOFTWORLD geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die
Leistungspflicht der SOFTWORLD
gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die SOFTWORLD unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine
Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht
ermöglicht. 5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1.
Die sich aus der jeweils
gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager
Gmunderstr. 35 in München. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im
Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem
Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung
oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet. 5.2.
Gegenüber Unternehmer und
juristischen Personen behält SOFTWORLD sich
das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des
Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der
Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei SOFTWORLD eintreten. 5.3. Rechnungsstellung
erfolgt mit Lieferung oder Leistung. Zahlungen sind - sofern nicht anders
vereinbart - sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge oder Skonti
fällig,. Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, Vorkasse oder Nachnahme-Verrechnungsscheck,
falls nicht anders vereinbart. Belieferung auf Ziel kann nach positiver
Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer vereinbart werden. Wechsel und
Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht SOFTWORLD gemäß
§ 286 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe
von 8 % bzw. 5%, falls der Kunde ein Verbraucher ist, über den jeweils
gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 5.4.
SOFTWORLD ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
so ist SOFTWORLD berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 5.5.
Eine Aufrechnung oder die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 5.6.
Soweit von den
obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen
wird, kann SOFTWORLD jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen
einschließlich derjenigen, für die SOFTWORLD
Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von SOFTWORLD bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus
aus der gesamten Geschäftsbeziehung. 6.2
Der Kunde ist widerruflich
zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentums- vorbehalt berechtigt, nicht aber
zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Kunde auf das Eigentum die SOFTWORLD hinzuweisen
und die SOFTWORLD unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist
der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die |
Rechte von SOFTWORLD berücksichtigt. 6.3
Bei Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware mit der SOFTWORLD
gehörenden Waren erwirbt die SOFTWORLD Miteigentum anteilig im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung
der Vorbehaltsware erfolgen für SOFTWORLD
als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die SOFTWORLD zu verpflichten.
An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der SOFTWORLD im Sinne der
vorstehenden Bestimmungen 6.4 Bei
Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen
der SOFTWORLD an Kunden, oder bei
Vermögensverfall des Kunden darf die SOFTWORLD
zur Geltendmachung des Eigentumsvorbe-halts an der Vorbe- haltsware
die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. 6.5 Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die SOFTWORLD
gelten nicht
als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. 6.6
Der Kunde tritt seine
Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert
der Vorbehalt- ware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die SOFTWORLD
ab. Die SOFTWORLD ist im Rahmen
des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet.
Auf Verlangen der SOFTWORLD wird der
Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die SOFTWORLD darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit
diese Abtretung offenlegen. 6.7 Übersteigt
der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der SOFTWORLD um mehr als 20%, gibt die SOFTWORLD
auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. 7. Sachmängel 7.1.
Abweichungen, die den Wert
oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeiträchtigen
sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn
sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung
zu einem bestimmten Verwendungszweck
übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen
sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie
jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde
weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder
ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden. 7.2.
Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD
beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern
in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei
erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei
nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich
mitzuteilen. Fehlende Ware muß innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder
falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden.
Für Verbraucher gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen
nach Lieferung zu rügen sind. 7.3. Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach WahI der SOFTWORLD
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde
ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3
BGB zu. Um einen Gewähr- leistungsfall
geltend zu machen, ist es erfoderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Seriennummer,
eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß
unserer RMA Bedingungen
an die SOFTWORLD zu schicken.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD
GmbH
über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt,
entweder die Rückgängigmachung des Verrages oder oder eine angemessene
Minderung des Kaufpreises
zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 7.4 Im
Falle der Nachbesserung übernimmt SOFTWORLD
die Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Unternehmer oder keine juristische
Person des öffentlichen, so übernimmt SOFTWORLD die Kosten der
Nachbesserung. 7.5
Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SOFTWORLD berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur
werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der SOFTWORLD berechnet. 7.6
Bei Inanspruchnahme der
Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und
Retouren jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu
beachten. 7.7
Für Schadensersatzansprüche
gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. 8. Haftung 8.1 SOFTWORLD haftet
unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet SOFTWORLD nur bei einer
den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In
diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. 8.3 Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie
für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.4 Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare und
unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen
Gewinn ausgeschlossen. 8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der
Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf die Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes und des AGB Gesetzes einzuhalten. 9. Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte Dritter 9.1
SOFTWORLD übernimmt keine Haftung
dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder
Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SOFTWORLD von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen
Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 9.2
Soweit die gelieferten
Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der
Kunde SOFTWORLD
von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht
werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen. 10. Export-und
Importgenehmigungen 10.1 Von
SOFTWORLD gelieferte Produkte sind
zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland
bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden
genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften
der Bundesrepublik. 10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten
durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SOFTWORLD GmbH, bedarf
gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde
haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SOFTWORLD GmbH. 11. EG-Einfuhrumsatzsteuer 11.1
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur
Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich
der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu
gehört insbesondere die Bekanntgabe
der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an SOFTWORLD
ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet,
auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als
Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung
und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen
Meldepflicht an SOFTWORLD zu
erteilen. 11.2
Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine
Bearbeitungsgebühr - der bei SOFTWORLD GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften
Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu erseten. 11.3
Jegliche Haftung von SOFTWORLD
aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist
ausgeschlossen, soweit von seiten SOFTWORLD
nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 12. Allgemeine
Bestimmungen 12.1
Der Kunde ist nicht
berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 12.2
Erfüllungsort und
Gerichtsstand bei Vetriebspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Unternehmer
und juristische Personen des öffentlichen Rechts)
ist München. 12.3
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen
Warenverkehr ist ausgeschlossen. 12.4
Die Auftragsabwicklung
erfolgt innerhalb der SOFTWORLD mit
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung der SOFTWORLD
im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten. 12.5
Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext
eine Regelungslücke enthalten, so werden die
Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene
Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. |
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