Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der SOFTWORLD GmbH (im folgenden: SOFTWORLD) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgem. Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in den jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich
anders vereinbart. Anderslautende AGB des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SOFTWORLD schriftlich bestätigt
wurden.
Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der SOFTWORLD sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens durch Auslieferung der Vertragsprodukte zustande.
SOFTWORLD ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, daß
der Kunde nicht kreditwürdig ist.
SOFTWORLD ist berechtigt, geänderte oder angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit
dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Kunde nicht nachweist, daß die Änderung für Ihn unzumutbar ist.
Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 I BGB behält sich
SOFTWORLD ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung vor.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem
Frachtführer übergeben wird.
Die Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände
und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei SOFTWORLD oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Der Kunde ist
zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der
SOFTWORLD schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die SOFTWORLD berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf
Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der
Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
Widerrufsbelehrung, Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
Werden vom Kunden getätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die SOFTWORLD die Erfüllung
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann SOFTWORLD wahlweise
pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen Schaden fordern. Falls der Kunde Verbraucher
ist, ist ihm der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als
die vorstehende Pauschale ist.
Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die
SOFTWORLD zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder
vom Vertrag zurückzutreten.
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache dem Kunden vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der SOFTWORLD gem. Art 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: SOFTWORLD GmbH,
Gmunder Str. 35, 81379 München. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss der Kunde der SOFTWORLD insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der SOFTWORLD zurückzusenden. Der Kunde
hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenen Sache einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Wiederrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
hat. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den
Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für SOFTWORLD mit deren Empfang.
Ein Widerrufsrecht besteht u. a. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.
Gefahrübergang, Installation
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder
andere Personen, die von SOFTWORLD benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden der SOFTWORLD verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch für Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher
Serviceleistung. Ist der Kunde Endverbraucher, so gelten anstelle der vorstehenden Bestimmungen die gesetzlichen
Regelungen mit der Folge, dass die Gefahr erst mit Übergabe der verkauften Ware an den Kunden übergeht. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Sofern eine Installation durch die SOFTWORLD vereinbart ist, hat der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefertag die
räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen zu schaffen, die die SOFTWORLD
in die Lage zu versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Über Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen hat
sich der Kunde im Falle von Unklarheiten bei der SOFTWORLD zu informieren; über eventuelle Änderungen oder
Ergänzungen wird SOFTWORLD den Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der SOFTWORLD geschuldete
Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die
Leistungspflicht der SOFTWORLD gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die SOFTWORLD unter Hinweis
auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht
ermöglicht.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager Gmunderstr. 35 in
München. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich
feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.
Gegenüber Unternehmer und juristischen Personen behält SOFTWORLD sich das Recht vor, den Preis entsprechend
zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen
von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei SOFTWORLD eintreten.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder Leistung. Zahlungen sind - sofern nicht anders vereinbart - sofort nach
Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge oder Skonti fällig,. Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, Vorkasse oder
Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls nicht anders vereinbart. Belieferung auf Ziel kann nach positiver
Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden lediglich
erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SOFTWORLD gemäß § 286 Abs. 2 BGB
ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. 5%, falls der Kunde ein Verbraucher ist,
über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
SOFTWORLD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SOFTWORLD berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder
nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann
SOFTWORLD jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung
verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die SOFTWORLD Wechsel hereingenommen hat
oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von SOFTWORLD bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus
diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum die SOFTWORLD hinzuweisen und die SOFTWORLD
unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von SOFTWORLD berücksichtigt.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der SOFTWORLD gehörenden Waren erwirbt die
SOFTWORLD Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für SOFTWORLD als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die SOFTWORLD zu
verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der SOFTWORLD im Sinne der vorstehenden
Bestimmungen
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der SOFTWORLD an Kunden, oder
bei Vermögensverfall des Kunden darf die SOFTWORLD zur Geltendmachung des Eigentumsvorbe-halts an der Vorbehaltsware
die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die SOFTWORLD gelten
nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die SOFTWORLD ab. Die SOFTWORLD ist im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen der SOFTWORLD wird der
Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die SOFTWORLD darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche
jederzeit diese Abtretung offenlegen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der SOFTWORLD um mehr als 20%, gibt die
SOFTWORLD auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
Sachmängel
Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeiträchtigen sind keine
Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine
Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte
Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des
Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Softwareund/
oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche
Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber
Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem
Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei
erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln
unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muß innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes
oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Verbraucher gilt abweichend zu den
vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach
Lieferung zu rügen sind.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach WahI der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der
Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall
geltend zu machen, ist es erfoderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA
Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD
GmbH über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde
berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Verrages oder oder eine angemessene Minderung des
Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Im Falle der Nachbesserung übernimmt SOFTWORLD die Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Unternehmer oder keine
juristische Person des öffentlichen, so übernimmt SOFTWORLD die Kosten der Nachbesserung.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SOFTWORLD berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der SOFTWORLD berechnet.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren
jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu beachten.
Für Schadensersatzansprüche gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung
SOFTWORLD haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet SOFTWORLD nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf die
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des AGB Gesetzes einzuhalten.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
SOFTWORLD übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder
Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SOFTWORLD von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen
Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde
SOFTWORLD von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und
Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
Export-und Importgenehmigungen
Von SOFTWORLD gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden
genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SOFTWORLD GmbH,
bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SOFTWORLD GmbH.
EG-Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung
bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die
Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an SOFTWORLD ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist
verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der
Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an SOFTWORLD
zu erteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei SOFTWORLD GmbH
aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu erseten.
Jegliche Haftung von SOFTWORLD aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den
relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten SOFTWORLD nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vetriebspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Unternehmer und juristische
Personen des öffentlichen Rechts) ist München.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den
internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SOFTWORLD mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt
hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der SOFTWORLD im Rahmen vertraglicher Beziehungen
bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine
Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch
angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung
weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.