Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                                                      Stand 01.01.2009

 

1.       Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der SOFTWORLD GmbH (im folgenden: SOFTWORLD)  erfolgen ausschließlich zu den nach-stehenden Allgem. Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in den jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Anderslautende AGB des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SOFTWORLD schriftlich bestätigt wurden.

 

2.       Lieferungen und Leistungen

2.1.    Die Angebote der SOFTWORLD sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer  schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens durch Auslieferung der Vertragsprodukte zustande.

2.2.    SOFTWORLD ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist.

2.3.    SOFTWORLD  ist berechtigt, geänderte oder angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Kunde nicht nachweist, daß die Änderung für  Ihn unzumutbar ist.

2.4.    Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 I BGB behält sich SOFTWORLD ausdrücklich das Recht auf  Teillieferungen und deren Fakturierung vor.

2.5.    Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.

2.6.    Die Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei SOFTWORLD oder beim Hersteller eintreten,  wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der SOFTWORLD schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

2.7.    Sofern nicht anders vereinbart, ist die SOFTWORLD berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

 

3.       Widerrufsbelehrung, Stornierung und Verschiebung der Liefertermine

3.1.    Werden vom Kunden getätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die SOFTWORLD die Erfüllung verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann SOFTWORLD wahlweise pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen Schaden fordern. Falls der Kunde Verbraucher ist, ist ihm der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die vorstehende Pauschale ist.

3.2.    Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die SOFTWORLD zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.3.    Widerrufsbelehrung:

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: SOFTWORLD GmbH, Gmunder Str. 35, 81379 München. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die SOFTWORLD aufgrund der Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten waren oder bei Verträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogen-en Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise in versch-lechtertem Zustand zurückgewähren kann, muß der Kunde der SOFTWORLD insoweit Wertersatz leisten. Bei der Über-lassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversand-fähige Sachen sind auf Gefahr der SOFTWORLD  zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück-zusendenen Sache einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für SOFTWORLD  mit deren Empfang.

 

4.       Gefahrübergang, Installation

4.1     Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder

          andere Personen, die von SOFTWORLD benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der SOFTWORLD verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der  Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese  Bestimmungen gelten auch für Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung. Ist der Kunde Endverbraucher, so gelten anstelle der vorstehenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen mit der Folge, dass die Gefahr erst mit Übergabe der verkauften Ware an den Kunden übergeht. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.2     Sofern eine Installation durch die SOFTWORLD vereinbart ist, hat der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefertag die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen zu schaffen, die die SOFTWORLD in die Lage zu versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Über Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen hat sich der Kunde im Falle von Unklarheiten bei der SOFTWORLD  zu informieren; über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen wird SOFTWORLD den Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der SOFTWORLD geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die Leistungspflicht der SOFTWORLD gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die SOFTWORLD unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.

 

5.       Preise und Zahlungsbedingungen

5.1.    Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager Gmunderstr. 35 in München. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,

Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich

feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.

5.2.    Gegenüber Unternehmer und juristischen Personen behält SOFTWORLD sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von    Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei SOFTWORLD eintreten.

5.3.    Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder Leistung. Zahlungen sind - sofern nicht anders vereinbart - sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge oder Skonti fällig,. Lieferungen erfolgen per Barnachnahme,  Vorkasse oder Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls nicht anders vereinbart. Belieferung auf Ziel kann nach positiver Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SOFTWORLD gemäß § 286 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. 5%, falls der Kunde ein Verbraucher ist, über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.4.    SOFTWORLD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist  SOFTWORLD berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.5.    Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5.6.    Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann SOFTWORLD jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die SOFTWORLD Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

 

6.       Eigentumsvorbehalt

6.1     Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von SOFTWORLD bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger  Forderungen aus  

          diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung.

6.2     Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentums-  

          vorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter

          auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum die SOFTWORLD hinzuweisen und die SOFTWORLD

          unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die

       

 

 

         Rechte von SOFTWORLD  berücksichtigt.

6.3    Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der SOFTWORLD gehörenden Waren erwirbt die

         SOFTWORLD Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und  

         Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für SOFTWORLD als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die SOFTWORLD zu

         verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der SOFTWORLD  im Sinne der vorstehenden

         Bestimmungen

6.4    Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der SOFTWORLD an Kunden, oder

         bei Vermögensverfall des Kunden darf die SOFTWORLD zur Geltendmachung des Eigentumsvorbe-halts an der Vorbe-

         haltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5    Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die SOFTWORLD gelten

         nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6    Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehalt- ware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die SOFTWORLD ab. Die SOFTWORLD ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen der SOFTWORLD wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die SOFTWORLD darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

6.7    Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der SOFTWORLD um mehr als 20%, gibt die   

         SOFTWORLD auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

 

7.      Sachmängel

7.1.    Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeiträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten  Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche

         Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten

         Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche

         Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

7.2.   Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muß innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Verbraucher gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen sind.

7.3.   Im Gewährleistungsfall erfolgt nach WahI der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der   

         Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewähr-

         leistungsfall geltend zu machen, ist es erfoderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der

         Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA

         Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD

         GmbH über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde

         berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Verrages oder oder eine angemessene Minderung des

         Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn

         sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

7.4    Im Falle der Nachbesserung übernimmt SOFTWORLD die Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Unternehmer oder keine   

         juristische Person des öffentlichen, so übernimmt SOFTWORLD die Kosten der Nachbesserung.

7.5    Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SOFTWORLD berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der SOFTWORLD berechnet.

7.6    Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu beachten.

7.7    Für Schadensersatzansprüche gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8.      Haftung

8.1    SOFTWORLD haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet SOFTWORLD nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3    Die  vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

         sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4    Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder

         entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

8.5    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf die

         Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des AGB Gesetzes einzuhalten.

 

9.      Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

9.1    SOFTWORLD übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SOFTWORLD von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.2    Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde

         SOFTWORLD von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.

 

10.    Export-und Importgenehmigungen

10.1                 Von SOFTWORLD gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten        

         Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden    

         genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik.

10.2   Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SOFTWORLD GmbH,  bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SOFTWORLD GmbH.

 

11.     EG-Einfuhrumsatzsteuer

11.1   Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung

          bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die     

          Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an SOFTWORLD ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist   

          verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der

          Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an SOFTWORLD   

          zu erteilen.

11.2   Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei SOFTWORLD  GmbH   

          aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu erseten.

11.3   Jegliche Haftung von SOFTWORLD aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den   

          relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten SOFTWORLD nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit

          vorliegt.

 

12.     Allgemeine Bestimmungen

12.1   Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2   Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vetriebspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Unternehmer und juristische   

          Personen des öffentlichen Rechts) ist München.

12.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den

          internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

12.4   Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SOFTWORLD mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt   

          hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der SOFTWORLD im Rahmen vertraglicher Beziehungen

          bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

12.5   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine    

          Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch

          angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung

          weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.